Für wen wird die neue Heizung Pflicht?
Wer sein Mehrfamilien- oder Einfamiliehaus noch mit einem alten Heizkessel beheizt, muss sich zeitnah über eine Heizungsmodernisierung Gedanken machen. Denn nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 ist eine neue Heizung verpflichtend für Gebäudeeigentümer, die
- eine Ölheizung oder Gasheizung vor 1985 installiert haben.
- eine Ölheizung oder Gasheizung betreiben, die älter als 30 Jahre ist.
Die Heizung erneuern, müssen allerdings nicht private Eigentümer einer Bestandsimmobilie. Ebenfalls von der Verordnung ausgenommen sind Betreiber von Niedertemperatur-Heizkesseln, Brennwertkesseln oder Anlagen mit einer Nennleistung von unter vier KW oder über 400 KW sowie Heizgeräte, die mit nicht marktüblichen flüssigen und gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und deutlich davon abweichen. Aber auch Anlagen, die nur zur Warmwasserbereitung dienen sowie Küchenherde und Geräte, die nur für die Beheizung des Raumes benutzt werden , in dem sie stehen, werden gesondert geregelt.