Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Auswirkungen auf Ihre Immobilie – Was Ölheizungsbesitzer zum Heizungsgesetz wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird umgangssprachlich auch als Heizungsgesetz bezeichnet. Die Fassung vom 1. Januar 2024, gilt als Prestigeprojekt des ehemaligen Grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck und sorgte für eine intensive politische und öffentliche Debatte. Die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD hat sich Anfang 2026 auf Eckpunkte für ein neues, technologieoffeneres Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt, das das bisherige Regelwerk lockern und ab Mitte 2026 gelten soll. Die wichtigste Änderung im neuen Heizungsgesetz 2026: Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen. Künftig herrscht bei der Installation wieder Technologieoffenheit und alle Heizungsarten sind erlaubt. Wer neu installieren oder modernisieren möchte, kann sich ohne gesetzlichen Zwang für eine Gas-, Pellet-, Ölheizung, Wärmepumpe oder Fernwärme etc. entscheiden.
Löst der Heizungstausch allein das CO2-Problem?
Ein Heizungstausch allein macht noch kein klimaneutrales Gebäude. Der Grundsatz bleibt: Die Heizung muss zum Haus passen. In vielen Bestandsgebäuden entscheidet nicht nur die Technik, sondern vor allem der energetische Zustand über Verbrauch und Emissionen. Ohne ausreichende Dämmung, moderne Fenster und angepasste Heizflächen kann selbst eine effiziente Wärmepumpe wirtschaftlich problematisch werden. Mit der Reform des Heizungsgesetzes rückt deshalb stärker die Gesamtbetrachtung in den Mittelpunkt. Entscheidend ist am Ende die Kombination aus Gebäudezustand, Technik, Förderung und laufenden Energiekosten.

Was Sie jetzt wissen müssen
Bis April sollen die Eckpunkte nun als Gesetzentwurf ausgearbeitet werden. Nach Verabschiedung im Bundestag soll das neue Gesetz ab Juli in Kraft treten. Hier ein Überblick über den aktuellen Stand der Dinge (Stand Februar 2026)
1. Keine Panik - Austauschpflicht nach 30 Jahren betrifft nur wenige
Die Austauschpflicht für Ölheizungen nach 30 Jahren, die in den Medien gern pauschal genannt wird, betrifft nur sog. Konstanttemperatur-Kessel (max. 10% der Bestandsanlagen) und das auch nur wenn nach 2002 ein Eigentümer-Wechsel stattgefunden hat / stattfindet. Nicht betroffen sind Niedertemperatur-Heizungen und Brennwert-Heizungen.
Nach dem aktuellen Stand der Reform des Heizungsgesetzes gibt es keine generelle Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.


2. Kann ich noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja. Nach dem aktuellen Reformstand des Heizungsgesetzes bleibt der Einbau neuer Ölheizungen grundsätzlich möglich. Die geplante Reform sieht kein generelles Einbauverbot für fossile Heizungen vor.
Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien soll entfallen. Stattdessen setzt das neue Heizungsgesetz auf Technologieoffenheit und eine schrittweise Reduzierung von CO₂-Emissionen. Dafür setzt die Gesetzesreform auf machbare Bioquoten. Ab 2029 sollen neue Öl- und Gasheizungen bundesweit mit einem steigenden Anteil biogener oder synthetischer Brennstoffe betrieben werden. Parallel dazu wird für Heizöl- und Gaslieferanten eine Beimischungsquote eingeführt, um alle Heizungen im Bestand zu erreichen. Start ist 2028 mit einem Anteil von zunächst einem Prozent.
Das bedeutet: Auch künftig können Eigentümer im Bestand eine neue Ölheizung installieren, wenn sie technisch und wirtschaftlich zum Gebäude passt. Bestehende Anlagen dürfen selbstverständlich repariert werden. Ist eine Heizung irreparabel defekt, kann sie ersetzt werden. Ein pauschales Aus für die Ölheizung sieht das reformierte Heizungsgesetz nicht vor.
3. Bio-Heizöl und klimafreundliche Brennstoffe
Die bisher im Gebäudeenergiegesetz vorgesehene 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll im Zuge der Reform des Heizungsgesetzes entfallen.
Statt einer festen Systemvorgabe plant die Bundesregierung künftig stärker über die Reduzierung von CO₂-Emissionen und über klimafreundlichere Brennstoffe zu steuern. Diskutiert wird eine schrittweise Beimischung regenerativer oder synthetischer Anteile bei fossilen Energieträgern ab 2029. Konkrete Quoten und Zeitstufen werden mit dem Gesetzesentwurf noch festgelegt.
Bereits heute sind Heizöle mit biogenen Anteilen wie beispielsweise B10 (10 Prozent erneuerbarer Anteil) am Markt verfügbar. Perspektivisch spielen höhere Beimischungen sowie synthetische, klimaneutrale Brennstoffe eine große Rolle.


4. Ändert sich auch die CO₂-Bepreisung?
Die CO₂-Bepreisung bleibt auch nach der Reform des Heizungsgesetzes ein zentrales Steuerungsinstrument im Wärmemarkt. Für fossile Brennstoffe wird sich daran nichts ändern.
Aber: Klimafreundliche beziehungsweise erneuerbare Anteile im Heizöl sollen nicht der CO₂-Bepreisung unterliegen. Je höher also der regenerative Anteil im Brennstoff, desto geringer fällt die CO₂-Belastung aus.
Künftig könnten neben klassischen biogenen Beimischungen auch paraffinische Kraftstoffe wie HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) eine Rolle spielen. HVO wird beispielsweise aus gebrauchten Speisefetten oder Reststoffen hergestellt und ist bereits als synthetischer Dieselersatz im Einsatz.
Perspektivisch können solche erneuerbaren Brennstoffe auch im Wärmemarkt an Bedeutung gewinnen. Damit wird nicht nur die Heiztechnik selbst, sondern zunehmend auch der eingesetzte Energieträger zum entscheidenden Faktor für die Klimabilanz und die laufenden Kosten.
5. Warum fällt die 65-Prozent-Vorgabe weg?
Die ursprünglich im Heizungsgesetz verankerte Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, sollte den Umstieg auf klimafreundliche Technologien beschleunigen.
In der Praxis führte die starre Quote jedoch zu erheblicher Verunsicherung bei Eigentümern, hohen Investitionskosten im Bestand und regional sehr unterschiedlichen Umsetzbarkeiten. Die Reform reagiert darauf mit einem Systemwechsel: Statt eine bestimmte technische Lösung gesetzlich vorzuschreiben, soll künftig stärker über CO₂-Bepreisung, Marktanreize und technologische Vielfalt gesteuert werden.
Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren, ohne Eigentümer auf eine einzige Heiztechnologie festzulegen. Hybridsysteme behalten dabei eine wichtige Rolle. Die Kombination aus konventioneller Heiztechnik und erneuerbaren Komponenten – etwa Solarthermie oder Wärmepumpe – ermöglicht eine schrittweise Emissionssenkung, ohne die Investitionsbelastung sofort maximal zu erhöhen. Solche Lösungen bleiben auch ohne gesetzliche 65-Prozent-Pflicht sinnvoll, werden jedoch nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben.


6. Nüchtern abwägen – nichts überstürzen
Öl-Hybrid, Pellets, Gas, Wärmepumpe? Kunden sollten nüchtern die wirtschaftlichen Fakten abwägen und nichts überstürzen. Wie viel Förderung gibt es wirklich und was passt zum Gebäude? Am Ende zählen die Heizkosten unter dem Strich.
Wie teuer Heizöl wirklich wird, hängt neben der CO2-Bepreisung von den Ölpreisen am Weltmarkt ab. Diese schwankten in den letzten 20 Jahren erheblich und Hochpreis- wurden regelmäßig von Niedrigpreisphasen abgelöst. Bis Ende 2027 gilt in Deutschland ein nationales CO₂-Preissystem. Der Staat legt dabei einen festen Preis pro Tonne CO₂ fest. Dieser Preis steigt schrittweise an und verteuert fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas planmäßig.
Ab 2028 geht dieses System in den europäischen Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) über. Dann wird der CO₂-Preis nicht mehr national festgelegt, sondern am Markt gebildet. Angebot und Nachfrage bestimmen künftig stärker den Preis – mit entsprechend möglichen Schwankungen.
7. Holzpellets als Alternative prüfen
Bei der Modernisierung von Ölheizungen sind Holzpelletskessel im Trend. Diese gelten nun als 100 Prozent regenerativ. Durch das Verpressen zu Pellets wird vor allem Restholz aus Sägewerken energetisch nutzbar und quasi fließfähig gemacht. Kunden werden per LKW beliefert und die Holzpellets in einen Lagerbehälter eingeblasen, somit wird beim Bestellzeitpunkt und der Bevorratung derselbe Autarkiegrad wie beim Heizöl erreicht und man hängt auch künftig nicht an einer Leitung. Als Faustregel gilt: Zwei Tonnen Pellets ersetzen 1.000 Liter Heizöl. Preislich attraktiv ist das moderne Heizen mit Holz ohnehin, da auf Pellets der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt und weder CO2-Abgabe noch Energiesteuern fällig werden. Auf lange Sicht lohnen sich also die höheren Anschaffungskosten für die Pelletheizungsanlage.

Gut zu wissen
Eine funktionierende Ölheizung muss nicht ersetzt werden. Auch nach der Reform des Heizungsgesetzes gibt es keine generelle Austauschpflicht für bestehende Anlagen. Die bekannte 30-Jahre-Regel betrifft weiterhin nur sehr alte Konstanttemperatur-Kessel unter bestimmten Voraussetzungen.
Moderne Niedertemperatur- und Brennwertanlagen dürfen weiter betrieben werden. Reparaturen sind zulässig, und auch beim Austausch bleibt der Einbau einer neuen Ölheizung grundsätzlich möglich. Ein pauschales Aus für die Ölheizung ist nicht vorgesehen.
Gleichzeitig entwickelt sich der Markt weiter. Klimafreundliche Beimischungen und synthetische Brennstoffe gewinnen an Bedeutung und können perspektivisch dazu beitragen, Emissionen zu reduzieren. Entscheidend für die Zukunftsfähigkeit bleibt neben der technischen Entwicklung vor allem die CO₂-Bepreisung und die Verfügbarkeit regenerativer Anteile. Es besteht daher kein Anlass für übereilte Entscheidungen, wohl aber für eine nüchterne Prüfung der wirtschaftlich sinnvollsten Lösung für das eigene Haus.